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   FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99   

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FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99 (https://dejure.org/2000,15157)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2000 - II 357/99 (https://dejure.org/2000,15157)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - II 357/99 (https://dejure.org/2000,15157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, gilt dies jedoch nicht für Leistungen, die anlässlich einer Betriebs- oder Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge vorbehalten worden sind, wie dies insbesondere bei sog. Altenteilerverträgen oder ihnen gleichstehenden Versorgungsleistungen der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89 BFHE 161, 317, BStBl II 1990 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992 78).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Der vorweggenommenen Erbfolge werden in Rechtsprechung und Literatur Versorgungsleistungen gleichgestellt, die ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung, also z. B. in einem Testament oder Erbvertrag, haben, soweit z.B. ein überlebender Ehegatte oder ein erbberechtigter Abkömmling statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich zustehenden Vermögen erhält und es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrentung des Erbanteils handelt (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381 , BStBl II 1992, 612 ; BMF vom 23.12.1996 IV B 3- S-257 - 54/96, BStBl I 1996, 1508, Tz. 28).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Daran fehlt es im Allgemeinen, wenn einem Erben aufgrund letztwilliger Verfügung Aufwendungen auferlegt werden, die den Wert des erhaltenen Nachlasses nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 14/95, BFHE 157, 88 , BStBl II 1989 779).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich das Gericht anschließt, gilt dies jedoch nicht für Leistungen, die anlässlich einer Betriebs- oder Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge vorbehalten worden sind, wie dies insbesondere bei sog. Altenteilerverträgen oder ihnen gleichstehenden Versorgungsleistungen der Fall ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89 BFHE 161, 317, BStBl II 1990 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225 , BStBl II 1992 78).
  • FG Düsseldorf, 03.11.1999 - 7 K 2787/95

    Vermächtnisweise auferlegte Unterhaltsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Dadurch unterscheiden sich diese Vorsorgeaufwendungen von zugewendeten Unterhaltsleistungen, die gemäß § 12 Nr. 2 EStG nicht steuermindernd berücksichtigt werden dürfen (vgl. FG Düsseldorf - Urteil vom 3. November 1999 7 K 2787/95, EFG 2000, 117 ).
  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG greift deshalb nicht ein, wenn der überlebende Ehegatte existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis (BFH-Urteil vom 26.1.1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633 ).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Der Große Senat des BFH habe die zu dieser Sachverhaltsvariante vorgelegte Frage des X. Senates des BFH (Beschluss vom 10.11.1999 X R 46/97), ob im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last abziehbar sind, wenn sie nicht aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenden Vermögens gezahlt werden können, bisher noch nicht entschieden.
  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Auszug aus FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
    Daran fehlt es im Allgemeinen, wenn einem Erben aufgrund letztwilliger Verfügung Aufwendungen auferlegt werden, die den Wert des erhaltenen Nachlasses nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1989 X R 14/95, BFHE 157, 88 , BStBl II 1989 779).
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